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Meldungen, die unbegründet sind oder in böser Absicht übermittelt wurden, werden gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verfolgt. Die Gesellschaft kann Sanktionen verhängen, wenn die meldende Person straf- oder zivilrechtlich für Verleumdung, üble Nachrede oder ähnliche Straftaten verantwortlich gemacht wird, auch bei einem Urteil ersten Grades.